Die Mitglieder geben Ihnen Sicherheit ...
... durch die Einhaltung:
- der gesetzlichen Vorschriften
- örtlich geltender Baurechtsverordnungen der Deutschen Handwerksordnung
- der Brandschutzbestimmungen für Feuerstätten
- des Bundesimmissionsgesetzes
- der technischen Richtlinien des Ofen- und Luftheizungsbaus (OL) für Einzelfeuerstätten
- Der GGK-Güte- und Prüfbestimmungen
... durch die Verwendung:
- zugelassener, nachhaltiger Materialien laut Prüfbestimmungen der RAL-Güte
- von Bauteilen/Zubehör (z.B. Ofenkacheln und Heizeinsätze), die den geforderten Eigenschaften der technischen Regeln des OL-Handwerks (TR OL 2006) entsprechen.
... und zusätzlich noch durch die:
- Anfertigung von Prüfprotokoll und technischer Dokumentation
- Endabnahme mit Einweisung
- Kennzeichnung der Feuerstätten nach den Bestimmungen der Gütegemeinschaft mit dem Gütesiegel
- kostenlose Inspektion nach der ersten Heizperiode
Aktualisiert (Donnerstag, den 24. Juni 2010 um 15:08 Uhr)


